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Rechtsprechung und Urteile

Biss des eigenen Hundes ist kein Arbeitsunfall

Wird ein Unternehmer bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit von seinem privaten, nicht zur Bewachung des Betriebsgeländes eingesetzten Hund gebissen, besteht kein Versicherungsschutz nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Lautsprecherdurchsage im Möbelhaus begründet keinen Arbeitsunfall

Ein Versicherter, der einen Tinnitus darauf zurückführt, dass er mehrfach ausgerufen worden sei, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden.

Unfallversicherung muss kein Segway für Strandausflüge übernehmen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein zusätzliches Elektrofahrzeug eine Überversorgung darstellt, wenn die gesetzliche Unfallversicherung die Mobilität des Versicherten bereits anderweitig sichergestellt hat.

„Best-Practice-Austausch“ unter Ressortleitern ist nicht unfallversichert

Treffen sich verschiedene Ressortleiter eines Unternehmens zu einer Wanderung, während der auch betriebliche Themen besprochen werden, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Brauereinachmittag auf dem Oktoberfest nicht unfallversichert

Der Besuch des Oktoberfests mit Kollegen ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Im vorliegenden Fall waren diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

Tankstopp ist nicht versichert

Wer den Weg von oder zur Arbeit unterbricht, riskiert seinen Unfallversicherung. Das zeigt ein Urteil des Sozialgericht Stuttgart.

Wirtshausbesuch von Rehabilitanden keine Therapiemaßnahme – Arbeitsunfall abgelehnt

Wer in der Reha eine Gaststätte außerhalb der Rehaeinrichtung besucht, ist bei einem Unfall nicht unfallversichert. Das hat jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Kein versicherter Wegeunfall trotz gewöhnlicher Wegstrecke zur Arbeit

Der Weg zur Arbeitsstelle ist durch die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Doch es gibt Ausnahmen, wie ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zeigt.

Schadensersatz gibt es nur bei entsprechendem Nachweis

Möchte ein Arbeitgeber von einem Unfallverursacher Schadensersatz für geleistete Entgeltfortzahlungen reicht eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Beweisführung nicht aus.

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