Ein Versicherter, der einen Tinnitus darauf zurückführt, dass er mehrfach ausgerufen worden sei, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ein Versicherter, der einen Tinnitus darauf zurückführt, dass er mehrfach ausgerufen worden sei, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein zusätzliches Elektrofahrzeug eine Überversorgung darstellt, wenn die gesetzliche Unfallversicherung die Mobilität des Versicherten bereits anderweitig sichergestellt hat.
Treffen sich verschiedene Ressortleiter eines Unternehmens zu einer Wanderung, während der auch betriebliche Themen besprochen werden, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Der Besuch des Oktoberfests mit Kollegen ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Im vorliegenden Fall waren diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
Wer den Weg von oder zur Arbeit unterbricht, riskiert seinen Unfallversicherung. Das zeigt ein Urteil des Sozialgericht Stuttgart.
Wer in der Reha eine Gaststätte außerhalb der Rehaeinrichtung besucht, ist bei einem Unfall nicht unfallversichert. Das hat jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
Der Weg zur Arbeitsstelle ist durch die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Doch es gibt Ausnahmen, wie ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zeigt.
Möchte ein Arbeitgeber von einem Unfallverursacher Schadensersatz für geleistete Entgeltfortzahlungen reicht eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Beweisführung nicht aus.
Im Jahr 2008 verunglückte ein Karnevalist bei einem Fackelumzug tödlich, während er als Ordner den Umzugswagen seines Karnevalvereins begleitete. Die Witwe stritt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft darum, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelte.