Impfung nicht im VerantwortungsÂbereich des Dienstherrn erfolgt
Eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen ist nicht deshalb ein Dienstunfall, weil sie während der Arbeitszeit erfolgt ist und der Termin im Impfzentrum durch die Dienststelle vereinbart wurde. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden .
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