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Rechtsprechung und Urteile

Betriebliche Invaliditätsrente erst nach Ausscheiden ist rechtens – Klausel der Zusatzversorgungsordnung wirksam

Der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagende Arbeitgeber darf die Leistung in einer Versorgungsordnung, die für eine Vielzahl vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) enthält, grundsätzlich davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente bezieht und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Dies entschied das Bundes­arbeits­gericht.

Sozialgericht München, Urteil vom 25.08.2023 – S1 U 5011/23 – Forstwirt kann Arbeitsunfall auch auf seiner Hofstelle haben

Versicherter Arbeitsunfall, auch wenn dieser nicht im versicherten Forst geschehen ist

Auch ein Unfall beim Baumfällen auf der Hofstelle eines Landwirts kann ein Arbeitsunfall sein. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.

Ein forstwirtschaftlicher Unternehmer war auf seiner Hofstelle auf einen Nagel getreten und hatte dadurch eine Fußverletzung erlitten,

Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 05.07.2023 – L 2 R 61/21 – Versicherte hat Anspruch auf Ãœbergangsgeld während einer Reha-Maßnahme

„Unmittelbar vor Beginn“ heißt nicht am Tag zuvor

Während einer stationären Rehabilitation haben Versicherte gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf Übergangsgeld. Voraussetzungen ist, dass sie unmittelbar vor Beginn der medizinischen Leistung Arbeitslosengeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen haben und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind.

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 10.08.2023 – 7 A 140/22 – Keine Dienstunfallanerkennung für psychisch belastende Tätigkeit eines ehemaligen Polizeibeamten

Kein Dienstunfall nach Niedersächsischem Beamten­versorgungs­gesetz

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage eines ehemaligen Polizeibeamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls wegen psychisch belastender Tätigkeit abgewiesen.

Der 46-jährige Kläger, ehemaliger Polizeikommissar, ist seit Ende des Jahres 2021 aufgrund von Dienstunfähigkeit im Ruhestand.

Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern anerkennungsfähig – PTBS kann „Wie-Berufskrankheit“ sein

Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Die endgültige Entscheidung für den konkreten Fall wurde allerdings an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Corona-Impfung mit Nebenwirkungen ist kein Dienstunfall

Impfung nicht im Verantwortungs­bereich des Dienstherrn erfolgt

Eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen ist nicht deshalb ein Dienstunfall, weil sie während der Arbeitszeit erfolgt ist und der Termin im Impfzentrum durch die Dienststelle vereinbart wurde. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden .

Der Sprung in den Pool als Arbeitsunfall

Baden als betriebsbezogene und damit versicherte Tätigkeit

Erleidet ein Arbeitnehmer dadurch Verletzungen, dass er sich während seiner Arbeit in einem Pool erfrischt und dabei verunglückt, so kann dies ausnahmsweise einen Arbeitsunfall darstellen. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.

DRK-Helfer bei gegenseitigen Freundschafts­besuchen unfallversichert

Ehrenamtliche Tätigkeit umfassend geschützt

Ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) ist bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK Ortsvereins unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Der Kläger ist ehrenamtlicher Vorsitzender eines DRK-Ortsvereins,

Kein Versicherungsschutz nach Sturz mit Inlineskates beim Firmenlauf

Aktivität beim Unfall stand in keinem engen rechtlichen Zusammenhang mit Beschäftigung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sogenannten Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt.

Kein Versicherungsschutz beim Holzspalten – Ausüben einer privaten Tätigkeit schließt Versicherungsschutz aus

Für Unfälle, die ein forst­wirtschaftlicher Unternehmer dadurch erleidet, dass er Holz spaltet, besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn das aufbereitete Holz nicht unmittelbar dem Forstbetrieb dienen sollte. Dies hat das Sozialgericht München so entschieden.

Geklagt hatte der Inhaber eines forstwirtschaftlichen Betriebes,

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