Ehemaliges Rauchen ist nach langjähriger Abstinenz kein Ausschlusskriterium für die Anerkennung eines Krebses als Berufskrankheit
Die HarnÂblasenÂkrebsÂerkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat.
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