Der direkte Weg zur Arbeit und zurück ist gesetzlich unfallversichert. Doch wie sieht es aus, wenn mehrere Personen eine Fahrgemeinschaft bilden und der Fahrzeugführer dafür vom direkten abweichen muss, um seine Kolleginnen und Kollegen einzusammeln? Stehen diese abweichende Wege ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? REGEL RECHT aktuell hat nachgefragt bei Eberhard Ziegler, Referatsleiter Grundlagen des Leistungsrechts der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.