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Beiträge aus 2024

Geändert TRBA 462 – Einstufung von Viren und TSE-Agenzien in Risikogruppen

Vom 17. April 2024
(GMBl. Nr. 18 vom 17.04.2024 S. 372)

Diese TRBA konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Biostoffverordnung. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel 462 kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

Geändert DGUV Information 250-010 Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis

Unternehmerinnen und Unternehmer sind in der Praxis regelmäßig mit der Frage konfrontiert, nach welchen rechtlichen Maßgaben eine Eignungsbeurteilung zulässig ist. Diese DGUV Information stellt die rechtlichen Voraussetzungen dar und richtet sich sowohl an Unternehmerinnen und Unternehmer als auch an betriebliche Interessenvertretungen und Beschäftigte.

Geändert AMR Nr. 6.7 Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen – Arbeitsmedizinische Regel

GMBl 2024, S. 365-369 [Nr. 18] (vom 17.04.2024)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 6.7 „Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen“ – Bek.

Geändert DGUV Information 214-079 – Sicherer Umgang mit Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen

Zehntausende Wechselbehälter (WB), sogenannte Wechselbrücken, sind in Deutschland im Einsatz. Der Transport von WB stellt an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Fahrerinnen und Fahrer besondere Anforderungen. Oft transportieren zum Beispiel Speditionsunternehmen nicht nur eigene, sondern auch gemietete und betriebsfremde WB. Die Übernahme- und Übergabeorte dieser sind meist keine betriebseigenen Arbeitsstätten,

Neu AMR Nr. 13.4 Tätigkeiten an Bildschirmgeräten – Arbeitsmedizinische Regel

GMBl 2024, S. 369-372 [Nr. 18] (vom 17.04.2024)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 13.4 „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ – Bek. d. BMAS v. 7.11.2023 – IIIb1-36628-15/30 –

Detailliertere Informationen erhalten Sie hier

Geändert DGUV Regel 115-801 Branche Zeitarbeit — Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen

Die DGUV Regel 115-801 ​​„Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen​​“ hilft Unternehmerinnen und Unternehmern, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverh​ütungsvorschriften und viele verbindliche gesetzliche Regelungen beim Einsatz von Zeitarbeit konkret anzuwenden. Dabei m​üssen die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht aus der Zeitarbeit kommen,

Homeoffice: Unfallversichert bei Heizkesselexplosion – Kläger wollte seinen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen

Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungs­schutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat der 2. Senat des Bundes­sozialgerichts entschieden.

Der Kläger war als selbstständiger Busunternehmer bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert.

BAG zu Lohnfortzahlung während Quarantäne – Lohnfortzahlung wegen Covid auch für Ungeimpfte

Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungs­anordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Erbringung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt.

Geändert Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit – Krebs-Richtlinie –

Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit (Sechste Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates).

Geändert Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate

Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate

(ABl.

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