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Beiträge aus 2019

Neu LV 64 Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes

Alle Arbeitgeber – unabhängig von Betriebsgröße, Branche und Risikopotenzial – sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in ihrem Betrieb festzulegen und umzusetzen. Diese betrieblichen Organisationspflichten wurden mit dem „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) erstmals 1973 festgelegt. Das ASiG wurde zu einer Zeit verabschiedet, in der die traditionelle Industriegesellschaft den Rahmen für die Arbeitswelt und die Betriebe bildete.

Biss des eigenen Hundes ist kein Arbeitsunfall

Wird ein Unternehmer bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit von seinem privaten, nicht zur Bewachung des Betriebsgeländes eingesetzten Hund gebissen, besteht kein Versicherungsschutz nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Geändert DIN EN 943-2:2019-06 Schutzkleidung gegen gefährliche feste, flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel – Teil 2: Leistungsanforderungen für Typ 1 (gasdichte) Chemikalienschutzkleidung für Notfallteams (ET); Deutsche Fassung EN 943-2:2019

Dieses Dokument (EN 943-2:2019) wurde vom technischen Komitee CEN/TC 162 „Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten“ (Sekretariat: DIN) erarbeitet.

Geändert DIN EN 943-1:2019-06 Schutzkleidung gegen gefährliche feste, flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel – Teil 1: Leistungsanforderungen für Typ 1 (gasdichte) Chemikalienschutzkleidung; Deutsche Fassung EN 943-1:2015+A1:2019

Diese europäische Norm legt die Mindestanforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Informationen des Herstellers für belüftete und nicht belüftete gasdichte Chemikalienschutzanzüge fest.

Geändert TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

Die TRGS 900 ist ergänzt worden. Änderungen gab es in der Nummer 2.9. Dort wurden die Absätze 3, 5 und 9 neu gefasst außerdem wurde in Nummer 3 die Liste aktualisiert.

Geändert TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Die TRGS 910 ist geändert worden. Ergänzungen gab es in Anlage 1 in Tabelle 1 beim Eintrag Trichlorethen und in Tabelle 2 beim Eintrag Benzol.

Lautsprecherdurchsage im Möbelhaus begründet keinen Arbeitsunfall

Ein Versicherter, der einen Tinnitus darauf zurückführt, dass er mehrfach ausgerufen worden sei, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Geändert TRGS 903 Biologische Grenzwerte

Die TRGS 900 ist ergänzt worden. Änderungen in Nummer 1.1, Absatz 1 und bei Fußnote 4. In Nummer 3 Liste wurden die Einträge Aluminium, Pentadecafluoroctansäure und ihre anorganischen Salze, Tetrachlorethylen und Toluol geändert, der Eintrag Ethylenglykoldinitrat wurde gestrichen. In Nummer 4 Verzeichnis der CAS-Nummern wurde der Eintrag „628-96-6 Ethylenglykoldinitrat“ gestrichen und der Eintrag „7429-90-5 Aluminium“ hinzugefügt.

Zurückgezogen Vorschrift 34 „Metallhütten“

Die Unfallverhütungsvorschrift wurde außer Kraft gesetzt, weil die Regelungsinhalte inzwischen vollständig in Branchenregeln der Berufsgenossenschaften und im staatlichen Recht enthalten sind.

Zurückgezogen Vorschrift 33 „Stahlwerke“

Die Unfallverhütungsvorschrift wurde außer Kraft gesetzt, weil die Regelungsinhalte inzwischen vollständig in Branchenregeln der Berufsgenossenschaften und im staatlichen Recht enthalten sind.

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