Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel zu überprüfen sind. Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen sind vom Betreiber zu ermitteln. Durch Einführung der BetrSichV ist der bisher übliche Begriff „UVV-Prüfung“ nicht mehr aktuell.