Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.

Die Richtlinie gibt externen Schulungsanbietern, die „zur Prüfung befähigte Personen für Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel“ ausbilden, Hinweise zu wichtigen Prüfungsinhalten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
Diese Richtlinie gilt für die Erkundung und Bewertung von Asbest in baulichen und technischen Anlagen bei Betrieb, Baumaßnahmen, Abbruch und Wertermittlung.
Die Richtlinie beschreibt energieflexible Fabriken produzierender Unternehmen. Sie erläutert den Prozess der Identifikation und Bewertung von Energieflexibilität sowie die zugehörigen Begriffe.
Fahrerlose Transportsysteme (FTS) sind innerbetriebliche, innerhalb und/oder außerhalb von Gebäuden flurgebundene Fördersysteme mit automatisch gesteuerten Fahrzeugen, deren primäre Aufgabe der Materialtransport ist.
Die Richtlinie bewertet die Relevanz und Anwendbarkeit bestehender Vorschriften benachbarter Technologiefelder wie dem Schweißen, der Pulvermetallurgie und der Nanopartikel im Einzelfall. Sie fasst relevante technische Regeln, Vorschriften und Gesetze zusammen und gibt Empfehlungen, wie diese bei den unterschiedlichen Schritten des Laser-Strahlschmelzens praktisch umgesetzt werden können.
Diese Richtlinie gilt für die Erkundung und Bewertung von Asbest in baulichen und technischen Anlagen bei Betrieb, Baumaßnahmen, Abbruch und Wertermittlung. Diese Richtlinie gilt nicht für Erdbauwerke, Deponien und kontaminierte Böden.
Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Dieses Dokument enthält Anforderungen bezüglich der Verhinderung von Arbeitsunfällen und des Arbeitsschutzes, ungeachtet der Anwendung nationaler Bestimmungen. Nationale Vorschriften mit bau- oder ordnungsrechtlichem Charakter oder die dem Schutz besonderer Personengruppen dienen, bleiben unberührt.
Dieser Norm-Entwurf beschreibt Personenschutzeinrichtungen für Einsatzkräfte, die im Bereich der Feuerwehren und anderer Bedarfsträger als ortsveränderliche Schutzeinrichtung zur Verwendung in fremden Netzen (230 V~/400 V~/16 A) eingesetzt werden.
Der verlässlichste Weg, um die Brand- und Explosionseigenschaften eines Staubs festzustellen, besteht darin, eine Probe zu untersuchen und die gefährlichen Eigenschaften durch sicherheitstechnische Kenngrößen zu beschreiben. Der Umfang der durchzuführenden Untersuchungen orientiert sich – in konsequenter Zusammenarbeit zwischen dem Prüfer und dem Anwender – an dem Schutzziel bzw. den zutreffenden Schutzmaßnahmen gegen das Entstehen von Bränden und Explosionen bzw. gegen Explosionsauswirkungen. Die Richtlinie wendet sich an Führungskräfte und Fachleute aus Industrie und Gewerbe, die sich einen Überblick über Prüfmethoden und technische Regeln verschaffen wollen.