REACH | Regel-Recht aktuell REACH – Regel-Recht aktuell
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Geändert TRGS 220 Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern

Grundlage für diese TRGS sowie für die Erstellung und Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind Artikel 31 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)1 in Verbindung mit § 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sowie die „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ der Europäischen Chemikalienagentur2.

Neu Verordnung (EU) 2018/588 (REACH)

Mit der Verordnung (EU) 2018/588 hat die EU-Kommission den Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 um folgenden Eintrag ergänzt worden.

Änderung Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu REACH

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung, schwere Augenschädigung/Augenreizung und akute Toxizität ist geändert worden. In den Anhängen VII und VIII sind jeweils die Nummern 8.1 und 8.2 neugefasst worden.

Geänderte EU-Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Die EU-Verordnung 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Nonylphenolethoxylate ist geändert worden. In Anhang XVII der Eintrag „46a. Nonylphenolethoxylate (NPE) (C2H4O)nC15H24O“ eingefügt. Detaillierte Informationen finden Sie hier

Innovative Materialien und Arbeitsschutz

Die Veranstaltung „Innovative Materialien und Arbeitsschutz“ schließt eine Veranstaltungsreihe der REACH-Bewertungsstelle Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ab, die im November 2014 mit der Informations- und Dialogveranstaltung „Metalle und REACH – eine Zwischenbilanz“ angefangen hat und im März 2015 mit der Veranstaltung „Energiewende und REACH“

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