Geändert Bundeskabinett beschließt Arbeitsstättenverordnung
Das Bundeskabinett hat die novellierte Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Erstmals werden Telearbeitsplätze definiert. Außerdem werden die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung werden in die neue Verordnung integriert; die Bildschirmarbeitsverordnung wird außer Kraft gesetzt. Die Vorgaben und Regelungen dienen dazu, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten (auch auf Baustellen) wirksam zu schützen und Arbeitsabläufe menschengerecht zu gestalten.