Die DGUV Information 214-089 wendet sich an Versicherte, die als Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb tätig sind. Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb müssen die Gefährdungen bei ihren Tätigkeiten kennen. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren können vermieden werden, indem Mitarbeiter die in dieser DGUV Information enthaltenen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
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