Die Gefahrstoffverordnung fordert die Unternehmen in §6 auf, Art und Ausmaß der Exposition der Beschäftigten zu ermitteln. Dies kann durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere gleichwertige Beurteilungsverfahren erfolgen. Die Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) stellen ein geeignetes Beurteilungsverfahren für die inhalative Exposition gegenüber mineralischen Stäuben beim manuellen Ein- und Ausbetten sowie beim Strahlen zahntechnischer Werkstücke dar.
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