Geändert DGUV Information 213-092 Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Pilze (Merkblatt B 007 der Reihe Sichere Biotechnologie“) | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 213-092 Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Pilze (Merkblatt B 007 der Reihe Sichere Biotechnologie“) – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 213-092 Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Pilze (Merkblatt B 007 der Reihe Sichere Biotechnologie“)

Das Merkblatt B 007 „Sichere Biotechnologie – Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Pilze“ wurde vom Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ nach Beratung in seinem Sachgebiet „Biologische Arbeitsstoffe“ erstellt. Die Einstufungsliste wurde mit dem „Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe“ (ABAS) abgestimmt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ unter Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) in sein Technisches Regelwerk übernommen. Sie wurde als Technische Regel für Biologische Arbeitstoffe „Einstufung von Parasiten in Risikogruppen“ (TRBA 464) veröffentlicht und kann von der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin HIER heruntergeladen werden.

Detaillierte Informationen finden Sie hier