Die DGUV Regel 115-005 „Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten an Kassen und in Zahlstellen der öffentlichen Hand tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.
