Die DGUV Regel 108-602 „Branche Schrotthandel“ bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Aufbereitung von Schrott. In der Branchenregel werden für die einzelnen speziellen Betriebseinrichtungen und Tätigkeiten im Schrotthandel und der Autoverwertung Gefährdungen und geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung aufgezeigt.