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DGUV Regeln

Neu DGUV Regel 108-602 Branche Schrotthandel

Die DGUV Regel 108-602 „Branche Schrotthandel“ bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Aufbereitung von Schrott. In der Branchenregel werden für die einzelnen speziellen Betriebseinrichtungen und Tätigkeiten im Schrotthandel und der Autoverwertung Gefährdungen und geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung aufgezeigt.

Neu DGUV Regel 109-605 „Branche Wärmebehandlung von Metallen“

Die Branchenregel „Wärmebehandlung von Metallen“ hilft staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Sie enthält ebenso zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Betrieb und unterstützt damit die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Beurteilung der Gefährdungen sowie bei der Entwicklung vom Maßnahmen, welche diese Gefährdungen minimieren.

Neu DGUV Regel 109-605 „Branche Wärmebehandlung von Metallen“

Die Branchenregel „Wärmebehandlung von Metallen“ hilft staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Sie enthält ebenso zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Betrieb und unterstützt damit die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Beurteilung der Gefährdungen sowie bei der Entwicklung vom Maßnahmen, welche diese Gefährdungen minimieren.

Neu DGUV Regel 101-603 „Branche Abbruch und Rückbau“

Die DGUV Regel 101-603 fasst die relevanten Arbeitsschutzvorgaben in den Bereichen Abbruch und Rückbau zusammen und hilft Unternehmen, diese Vorgaben in der Praxis umzusetzen. Dafür werden anhand von konkreten Tätigkeiten und Arbeitsplätzen typische Gefährdungen und dazu passende Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Den angesprochenen Unternehmen kann die Branchenregel „Abbruch und Rückbau“ somit als Grundlage für die Planung, Organisation und Verbesserung ihrer Aktivitäten im Bereich Arbeitsschutz dienen.

Zurückgezogen DGUV Regel 114-011 „Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter“

Diese DGUV Regel ist zurückgezogen worden

Neu DGUV Regel 109-603 Branche Schiffbau

Die Branchenregel Schiffbau hilft staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen speziell im Bereich des Schiffbaus konkret anzuwenden. Sie enthält ebenso zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Betrieb und unterstützt damit die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Beurteilung der Gefährdungen sowie bei der Entwicklung vom Maßnahmen, welche diese Gefährdungen minimieren.

Neu DGUV Regel 105-049 Feuerwehren

Die DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ dient der Erläuterung der Normtexte aus der überarbeiteten DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ nach ihrer Inkraftsetzung durch die einzelnen Unfallversicherungsträger.Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV. Die einzelnen Unfallversicherungsträger müssen die neue DGUV Vorschrift 49 jetzt jeweils für ihr Zuständigkeitsgebiet in Kraft setzen. Die ersten werden dies schon zum 01.01.2019 umsetzen.

Neu DGUV Regel 109-603 Branche Schiffbau

Die Branchenregel Schiffbau hilft staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen speziell im Bereich des Schiffbaus konkret anzuwenden. Sie enthält ebenso zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Betrieb und unterstützt damit die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Beurteilung der Gefährdungen sowie bei der Entwicklung vom Maßnahmen, welche diese Gefährdungen minimieren.

Neu DGUV Regel 101-602 Branche Ausbau

Die DGUV Regel 101-602 „Branche Ausbau“ des Fachbereichs Bauwesen der DGUV bündelt die wichtigsten arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für die Ausbau-Branche und stellt zugleich die hauptsächlichen Gefährdungen für die Beschäftigten sowie Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten dar.

Geändert DGUV Regel 107-001 Betrieb von Bädern

Die DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ soll für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Hallenbädern, Freibädern, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- und Badeteichanlagen, sowie medizinischen Bädern angewendet werden.

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