Neu DGUV Regel 101-603 „Branche Abbruch und Rückbau“ | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Regel 101-603 „Branche Abbruch und Rückbau“ – Regel-Recht aktuell
DGUV Regeln

Neu DGUV Regel 101-603 „Branche Abbruch und Rückbau“

Die DGUV Regel 101-603 fasst die relevanten Arbeitsschutzvorgaben in den Bereichen Abbruch und Rückbau zusammen und hilft Unternehmen, diese Vorgaben in der Praxis umzusetzen. Dafür werden anhand von konkreten Tätigkeiten und Arbeitsplätzen typische Gefährdungen und dazu passende Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Den angesprochenen Unternehmen kann die Branchenregel „Abbruch und Rückbau“ somit als Grundlage für die Planung, Organisation und Verbesserung ihrer Aktivitäten im Bereich Arbeitsschutz dienen.

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