Die DGUV Regel 108-010 „Überfallprävention in Verkaufsstellen“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten an Verkaufsstellen tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.