Die DGUV Information 204-020 „Verbandbuch“ (bisher: BGI/GUV-I 511-1) ist geändert worden. Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Angaben dienen als Nachweis,
…
