Neu DGUV Information 201-055 „Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau“ | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Information 201-055 „Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau“ – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Information 201-055 „Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau“

Die DGUV Information 201-055 „Feuerfest-, Turm- und Schornsteinbau“ ist neu erschienen. Sie ist die Zusammenfassung der überarbeiteten bisherigen Regel „Feuerfestbau“ (BGR 188) und Information „Turm- und Schornsteinbauarbeiten“ (BGI 778). Die Inhalte der Regel und Information wurden in dieser DGUV Information 201-055 entsprechend dem neuen staatlichen und Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.

Diese Information richtet sich in erster Linie an Unternehmer und Führungskräfte und findet Anwendung auf Bauarbeiten an und in baulichen Anlagen und anderen Einrichtungen mit feuerfester Auskleidung sowie auf Bauarbeiten an turmartigen baulichen Anlagen in Massivbauart, die im Endzustand mehr als 20 Meter hoch sind.

Detaillierte Informationen finden Sie hier