Das Präventionsgesetz ist 2015 in Kraft getreten und soll die Prävention und Gesundheitsförderung im jeweiligen Lebensumfeld und damit auch in den Betrieben und Bildungseinrichtungen stärken. Es sieht auch eine Reihe von Regelungen vor, die die Tätigkeit der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte betrifft (Gesundheitsuntersuchungen,
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