Mit der DGUV Regel 113-602 „Branche Betonindustrie – Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen“ liegt nun der erste Teil eines umfassenden und gleichzeitig leicht anwendbaren Arbeitsschutzkompendiums für die Betonindustrie vor.

Mit der DGUV Regel 113-602 „Branche Betonindustrie – Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen“ liegt nun der erste Teil eines umfassenden und gleichzeitig leicht anwendbaren Arbeitsschutzkompendiums für die Betonindustrie vor.
Die DGUV Information 201-014 gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Baustellenverordnung, den Arbeitsstättenregeln, den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei den entsprechenden Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
In Deutschland sind rund 18 Millionen Beschäftigte an einem Büroarbeitsplätzen tätig, das heißt fast die Hälfte aller Erwerbstätigen arbeiten im Büro und sind damit Bestandteil unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft. Dabei sind Büroarbeitsplätze nicht nur in klassischen Verwaltungsbetrieben wie Banken und Versicherungen anzutreffen, sondern in nahezu allen Branchen unserer Wirtschaft.
Zusammenstellung der sich aus Rechtsvorschriften und Regelwerken ergebenden Arbeitsschutzanforderungen sowie bewährte Lösungen und praxisgerechte Lösungsansätze.
Detailliertere Informationen finden Sie hier
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Die DGUV Information 209-090 richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit der Herstellung und Bearbeitung von Magnesiumbauteilen betraut sind. Sie beschreibt Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren und gibt Hinweise zur Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
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Die vorliegende Information unterstützt die Anwendung der DGUV Information 209-068 „Ergonomische Maschinengestaltung – Checkliste und Auswertungsbogen“. Mit dem Auswertungsbogen der vorstehend genannten Information werden die Einträge in der Checkliste bewertet.
Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, umgesetzt durch die Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV), enthält im Anhang I einen eigenen Unterpunkt Nr. 1.1.6 „Ergonomie“. Vom Maschinenhersteller wird gefordert, dass Belästigung, Ermüdung und psychische Belastungen der Maschinenbedienpersonen unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien bereits bei der Konzeption der Maschine auf ein Minimum zu reduzieren sind.
Bau- und Montagestellen werden in den meisten Fällen aus dem öffentlichen Netz mit elektrischer Energie versorgt. Wo dies nicht möglich ist, werden mobile Stromerzeuger eingesetzt. Diese können dann zur Versorgung einzelner Geräte oder auch einer ganzen Baustelle oder – bei Ausfall des öffentlichen Netzes – zur Einspeisung in das vorhandene Baustellennetz eingesetzt werden.
Bei der Benutzung elektrischer Betriebsmittel in leitf​ähiger Umgebung kann aufgrund begrenzter Bewegungsfreiheit oder aufgrund arbeitsbedingter Zwangshaltung eine erh​öhte elektrische Gefährdung bestehen. Dabei gew​ährleistet nicht jede elektrische Schutzmaßnahme unter den genannten Bedingungen ausreichende Sicherheit, wenn Fehler auftreten.
Beim Wolframinertgasschweißen (WIG) sind möglichst thoriumoxidfreie Wolframelektroden zu verwenden, da von thoriumhaltigen Wolframelektroden auf Grund ihrer radioaktiven Eigenschaften energiereiche Strahlung ausgeht. Diese Energiereiche Strahlung kann durch die Ablagerung des Thoriums in den Knochen sowie Bestrahlung der Bronchien und der Lunge das Erbgut verändern und damit langfristig Krebs auslösen.