Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Fußböden u. a. rutschhemmend ausÂgeführt sein müssen. Die Arbeitsstättenregel, ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ konkretiÂsiert diese Forderung und verweist dabei auf die Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber durchzuführen ist.
