Die DGUV Information 203-092 „Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen“ enthält Hilfestellungen und Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen für den Betrieb von Gasanlagen und den dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die DGUV Information 203-092 „Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen“ enthält Hilfestellungen und Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen für den Betrieb von Gasanlagen und den dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Werkstatten für behinderte Menschen (WfbM) sind nach § 219 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Einrichtungen zur Teilhabe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben. Auf ausgelagerten Arbeitsplätzen sollen Beschäftigte einer WfbM im Rahmen einer berufliche Rehabilitation dauernd oder zeitlich befristet in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes außerhalb der Werkstatt eine den Bedingungen des allgemeinen Arbeitslebens nahekommende Beschäftigung durchführen.
Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Fußböden u. a. rutschhemmend ausÂgeführt sein müssen. Die Arbeitsstättenregel, ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ konkretiÂsiert diese Forderung und verweist dabei auf die Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber durchzuführen ist.
Die DGUV Information „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung“ wurde unter der Federführung des Sachgebietes „Büro“ in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)erstellt.
Die DGUV Information 213-515 stellt ein von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen in der Luft in Arbeitsbereichen dar.
Die DGUV Information 213-508 stellt ein von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen in der Luft in Arbeitsbereichen dar.
Die DGUV Information 212-031 beschreibt Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen. Insbesondere bei Tätigkeiten mit ab Juni 2000 verbotenen Mineralwolle-Dämmstoffen bedarf es besonderer Maßnahmen, da die dabei freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend eingestuft sind.
Schule in Bewegung zu bringen heißt: Schulentwicklungsprozesse anzuregen – durch eine lerngerechte Rhythmisierung des Unterrichts, durch bewegte Pausen, durch bewegendes und selbstständiges Lernen, durch beteiligende sicherheits- und gesundheitsförderliche Organisationsstrukturen, durch die Anerkennung von Bewegung und Wahrnehmung als Schlüssel für ganzheitliches Lernen.
Die Informationsschrift gibt Hinweise zur inhaltlichen und prozessualen Beurteilung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung und fokussiert dabei auf die Beurteilung der Belastungsfaktoren.​
Das GHS-Plakat wurde geändert.