Ein sogenanntes „Explosionsschutzdokument“ nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können.

Ein sogenanntes „Explosionsschutzdokument“ nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können.
Organische Peroxide (OP) sind aus chemischer Sicht Derivate des Wasserstoffperoxids. Man nutzt sie z. B. als Radikalstarter zum Polymerisieren von Monomeren bei der Kunststoffherstellung, als Härter für ungesättigte Polyesterharze (UP-Harze) oder als Vernetzer in der Gummiindustrie.
Organische Peroxide sind Derivate des Wasserstoffperoxids, bei dem ein oder beide Wasserstoffatome durch organische Gruppen ersetzt sind. Man nutzt sie z. B. als Radikalstarter zum Polymerisieren von Monomeren bei der Kunststoffherstellung, als Härter für ungesättigte Polyesterharze (UP-Harze) oder als Vernetzer in der Gummiindustrie.
DGUV Information 211-043 „Gute Praxis der Evaluation von Präventionsmaßnahmen in der gesetzlichen Unfallversicherung“ ergänzt den DGUV Grundsatz 311-001 eines gemeinsamen Verständnisses zur Evaluation von Präventionsmaßnahmen in der gesetzlichen Unfallversicherung und dient insbesondere dazu, den Begriff Evaluation einheitlich zu verwenden.
Ziel der DGUV Information ist es, über wesentliche Gefährdungen bei der Fahrzeugwäsche zu informieren und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Fahrzeugwäsche aufzuzeigen.
Das Sachgebiet „Gefahrstoffe“ im Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV hat in der 213-700-Serie „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung“ die bisherige „BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – Verwendung von Trichlorethylen bei der Prüfung von Asphalt – Waschtrommelverfahren“, Ausgabe Mai 2005, inhaltlich und redaktionell aktualisiert.
Aufgrund seiner Eigenschaften wird Flüssiggas bei der Beförderung als Gefahrgut eingestuft. Bei der Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße müssen die geltenden gefahrgutrechtlichen Bestimmungen beachtet werden.
Diese DGUV Information gibt praxisbezogene Hinweise für die ÂOrganisation der wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Die DGUV Information 202-021 “Sichere Schultafeln“ gibt Hinweise für den sicheren Betrieb von klassischen sowie interaktiven Tafelsystemen.
Die DGUV Information 201-027 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung“ dient Unternehmerinnen und Unternehmern, die Arbeiten zur Kampfmittelräumung ausführen, insbesondere als Hilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten des Aufsuchens, Freilegens, Identifizierens und Bergens von Kampfmitteln.