Die DGUV Information 213-110 dient Sprengberechtigten sowie Unternehmerinnen und Unternehmern als Hilfestellung bei der Umsetzung der Technischen Regel zum Sprengstoffrecht (SprengTR 310).

Die DGUV Information 213-110 dient Sprengberechtigten sowie Unternehmerinnen und Unternehmern als Hilfestellung bei der Umsetzung der Technischen Regel zum Sprengstoffrecht (SprengTR 310).
Die DGUV Information 213-032 bietet allen Akteuren, die im Gesundheitsdienst Verantwortung für sicheres und gesundes Arbeiten übernehmen, eine Hilfestellung beim Erkennen von Gefährdungen, die von Gefahrstoffen ausgehen und unterstützt bei der Festlegung und Umsetzung von passenden Schutzmaßnahmen.
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung als zentrale Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.
In der DGUV Information 203-036 „Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen“ werden die Gefährdungen und notwendigen Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Show- und Projektionslasern ausführlich beschrieben und mit Beispielen und Grafiken erläutert.
Der Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern ist in der Regel herstellerseitig nicht vorgesehen. Soll die Kombination aus Arbeitsplattform und Baumaschine dennoch zum Einsatz kommen, müssen Unternehmer*innen nach Betriebssicherheitsverordnung besondere Schutzmaßnahmen festlegen.
Die DGUV Information 204-041 „Erweiterte Erste Hilfe in Windenergieanlagen und –parks“ wurde auf Grundlage einer ehemaligen Fachinformation des Fachbereiches Erste Hilfe erarbeitet, an der viele Vertreter betroffener Unternehmen sowie beteiligter Fachorganisationen und Arbeitsschutzinstitutionen mitgewirkt haben.
Die DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“ richtet sich an die Unternehmensleitung, die gewählten Vertretungen der Beschäftigten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, den betriebsärztlichen Dienst und sonstige mit dem Thema Befasste, bis hin zu den Beschäftigten.
Die DGUV Information 201-034 dient Unternehmerinnen und Unternehmern als Hilfestellung für die sichere Durchführung von Taucheinsätzen in kontaminiertem Wasser. Unter anderem werden dabei die Themen Auftragsvergabe, Tauchausrüstung, Dekontamination und das Verhalten bei Notfällen beleuchtet.
Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ richtet sich an alle Personen, die für den betrieblichen Brandschutz zuständig sind – insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte.
Die DGUV Information 213-026 soll Studierenden Grundwissen für sicheres Arbeiten im chemischen Praktikum vermitteln und sie für einen verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen sensibilisieren, damit sie sich und andere vor gesundheitlichen Gefährdungen bewahren und die Umwelt schützen können.