Die DGUV Information 202-089 „Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen“ beschreibt sachliche und personelle Voraussetzungen der Ersten Hilfe in Kindertageseinrichtungen sowie Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls.

Die DGUV Information 202-089 „Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen“ beschreibt sachliche und personelle Voraussetzungen der Ersten Hilfe in Kindertageseinrichtungen sowie Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls.
Gemäß § 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind in Verbindung mit § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind und die so zu Gefährdungen der Versicherten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Diese Forderung wird in § 11 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ konkretisiert.
Die DGUV Information 214-017 „Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern“ enthält Informationen zur Beschaffenheit, Beschaffung, Auswahl und Benutzung von Abroll- und Abgleitkipper-Fahrzeugen, Transportanhängern und den zugehörigen Abrollbehältern.
Die DGUV Information 201-010 gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, der Baustellenverordnung und deren technischen Regeln (TRBS, ASR, RAB), sowie den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
Einige Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland in Industriehallen. Ihre Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden hängen unter anderem von einem gesundheitlich zuträglichen Klima und einer guten Luftqualität ab. In Industriehallen können ähnliche Probleme mit dem Klima und der Luftqualität auftreten wie in Büroräumen, die Ursachen unterscheiden sich jedoch häufig.
Der DGUV Grundsatz 315-390 „Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik mit den Grundsätzen für die Ermächtigung von Sachverständigen nach DGUV Vorschrift 17 bzw. 18“ gibt Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen, die nach der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 17 bzw. 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ zu erfüllen sind.
Die DGUV Information 215-450 „Softwareergonomie“ bietet unter anderem praktische Hilfen für die Fragen an, wie Informationsaufnahme und -verarbeitung beim Menschen funktionieren, welche Schlüsse sich daraus für die Auswahl geeigneter Software ziehen lassen und wie bei der Beschaffung von Software vorzugehen ist.
Diese DGUV-Information richtet sich an die Unternehmerinnen und Unternehmer und an die Beschäftigten der Sägewerksindustrie und soll eine praktische Hilfe für die Auswahl und den Einsatz von Schutzmaßnahmen in Gattersägewerken bieten.
Die DGUV Information 202-091 „Medikamentengabe in Schulen“ wurde vom Sachgebiet „Schulen“ aktualisiert und überarbeitet. Die Überarbeitung des Informationsflyers umfasst neben wenigen redaktionellen Anpassungen, die Ergänzung eines essentiellen Passus auf Seite 5 zum Versicherungsschutz bei unterlassener Medikamentengabe.
In dieser Richtlinie werden Anforderungen an die zur Prüfung befähigten und an die Ausbildungsprogramme für zur Prüfung befähigte Personen formuliert, die mit der Prüfung von Feuerlöschanlagen als Arbeitsmittel gemäß § 14 BetrSichV oder als überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 15 und § 16 BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) beauftragt werden sollen. Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen zur Prüfung von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern werden in dieser Richtlinie nicht behandelt.