Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab August 2023.
Detailliertere Informationen erhalten Sie hier
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Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab August 2023.
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Die in diesem DGUV Grundsatz beschriebenen Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen sind Arbeitsmittel, deren Prüfungen in § 14 BetrSichV geregelt sind. Dementsprechend hat der Arbeitgeber die Pflicht, Prüfungen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Dieser DGUV Grundsatz bietet Unterstützung bei der Erfüllung dieser Pflicht.
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Die in diesem DGUV Grundsatz beschriebenen Treibgasanlagen von Flurförderzeugen und anderen mobilen Arbeitsmitteln mit Flüssiggas-Verbrennungsmotoren sind Arbeitsmittel, deren Prüfungen in § 14 BetrSichV geregelt sind. Dementsprechend hat der Arbeitgeber die Pflicht, Prüfungen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Dieser DGUV Grundsatz bietet Unterstützung bei der Erfüllung dieser Pflicht.
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Die in diesem DGUV Grundsatz beschriebenen Flüssiggasanlagen und Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken sind Arbeitsmittel, deren Prüfungen in § 14 BetrSichV geregelt sind. Dementsprechend hat der Arbeitgeber die Pflicht, Prüfungen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Dieser DGUV Grundsatz bietet Unterstützung bei der Erfüllung dieser Pflicht.
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Um die ordnungsgemäße Durchführung wiederkehrenden Prüfungen von Kranen zu gewährleisten, wird der Herstellfirma empfohlen, ein Prüfbuch zu führen. Der Grundsatz 309-006 „Prüfbuch für den Kran“ beschreibt die Inhalte sowie die Form eines Kranprüfbuchs.
Aktualisierungen zur letzten Ausgabe Februar 2012:
Voraussichtlich bestellbar ab Ende Juli 2023.
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Der betriebssichere Zustand von Fahrzeugen ist eine wichtige Voraussetzung für die sichere Verwendung dieser Arbeitsmittel. Alterung und Verschleiß sowie Beschädigungen und Defekte müssen deshalb rechtzeitig erkannt werden. Aus diesem Grund fordert § 57 DGUV Vorschrift 70 und 71 „Fahrzeuge“ und sinngemäß § 14 Abs.
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Der DGUV Grundsatz beschreibt die wesentlichen Anforderungen an Bedienpersonen für FFZ, die Anforderungen an Qualifizierende und die Inhalte der Qualifizierung.
Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab Februar 2023.
Detailliertere Informationen erhalten Sie hier
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Dieser Grundsatz ist Maßstab für die Auswahl, die Ausbildung und die Beauftragung von Personen zur Durchführung von Lärmmessungen und Gefährdungsbeurteilungen nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer sowohl von geländegängigen Teleskopstaplern im Geltungsbereich der DIN EN 1459-1:2020-07 „Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 1: Stapler mit veränderlicher Reichweite“ als auch auf Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen im Geltungsbereich der DIN EN 1459-2:2019-05 „Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 2: Schwenkbare Stapler mit veränderlicher Reichweite“.
Büroplanung und -gestaltung ist eine anspruchsvolle und komplexe Aufgabe. Viele Wissensgebiete sind gefordert, um den technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie den Bedürfnissen der im Büro Arbeitenden gerecht zu werden.