Neu DGUV Grundsatz 315-412 Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze – Anforderungen an Beratende für Büro- und Objekteinrichtung | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Grundsatz 315-412 Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze – Anforderungen an Beratende für Büro- und Objekteinrichtung – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Grundsatz 315-412 Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze – Anforderungen an Beratende für Büro- und Objekteinrichtung

Büroplanung und -gestaltung ist eine anspruchsvolle und komplexe Aufgabe. Viele Wissensgebiete sind gefordert, um den technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Anforderungen sowie den Bedürfnissen der im Büro Arbeitenden gerecht zu werden. In Zeiten raschen Wandels der Märkte, Arbeitsaufgaben und Organisationen gilt es zudem, neben den Tätigkeiten im Büro auch Telearbeit und das mobile Arbeiten in die Überlegungen einzubeziehen.

Der vorliegende Grundsatz bietet eine Orientierungshilfe für alle, die sich mit der Konzeption, Planung und Einrichtung von Arbeitsplätzen für Bürotätigkeiten beschäftigen.

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