egenüber DIN EN 12195-1:2011 06 und DIN EN 12195-1 Berichtigung 1:2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

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Die DGUV Information 207-010 „Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen“ richtet sich an die Unternehmensleitung, die gewählten Vertretungen der Beschäftigten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, den betriebsärztlichen Dienst und sonstige mit dem Thema Befasste, bis hin zu den Beschäftigten.
Die DGUV Information 201-034 dient Unternehmerinnen und Unternehmern als Hilfestellung für die sichere Durchführung von Taucheinsätzen in kontaminiertem Wasser. Unter anderem werden dabei die Themen Auftragsvergabe, Tauchausrüstung, Dekontamination und das Verhalten bei Notfällen beleuchtet.
Die DGUV Regel 110-004 „Branche Backbetriebe“ enthält relevante Vorgaben bezüglich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Bäckereien, Konditoreien sowie sonstigen betroffenen Betrieben, insbesondere Regelungen zu Errichtung und Betrieb von Arbeitsstätten sowie zur Bereitstellung und zum Betrieb von Arbeitsmitteln.
Die vorliegende DGUV Regel 110-007 „Verwendung von Getränkeschankanlagen“ bietet branchenübergreifend konkrete Hilfestellungen für Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Getränkeschankanlagen.
Diese DGUV Regel befasst sich mit den Gefahren bei der Bearbeitung von Aluminium durch Schleifen, Bürsten und Polieren.
Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ richtet sich an alle Personen, die für den betrieblichen Brandschutz zuständig sind – insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte.
Mit der 8. Änderung wurde in Abschnitt 3.3 die Kennzeichnung „D“ aufgenommen und bei Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei) hinzugefügt.
Mit der 1. Änderung wurden Einstufungen auf EU-Ebene im Rahmen der Aktualisierung der EU-RL 2000/54 auf nationaler Ebene umgesetzt; betroffen sind Anisakis simplex und Trypanosoma cruzi.
Mit der 7. Änderung wurden Einstufungen auf EU-Ebene im Rahmen der Aktualisierung der EU-RL 2000/54 auf nationaler Ebene umgesetzt. Darüber hinaus wurde beim Lentivirus die Fußnote x gestrichen.