Geändert DGUV Regel 110-007 Verwendung von Getränkeschankanlagen | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Regel 110-007 Verwendung von Getränkeschankanlagen – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Regel 110-007 Verwendung von Getränkeschankanlagen

Die vorliegende DGUV Regel 110-007 „Verwendung von Getränkeschankanlagen“ bietet branchenübergreifend konkrete Hilfestellungen für Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Getränkeschankanlagen. Sie stellt typische Gefährdungen beim Umgang mit entsprechenden Anlagen dar und zeigt Maßnahmen auf, um diesen zu begegnen. Hinsichtlich ihrer vorherigen Ausgabe (Stand Juli 2010 unter dem Titel „Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen“) wurde sie formell und redaktionell überarbeitet, sowie neu strukturiert. Dabei wurde sie an die aktuellen rechtlichen Grundlagen angepasst.

Änderung 15.12.2020: Sachliche Korrektur auf S. 16

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