Die TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ ist geändert und ergänzt worden.

Die TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ ist geändert und ergänzt worden.
Die TRBA 255 konkretisiert die Biostoffverordnung (BioStoffV) [1] für die Dauer den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne von § 5 Infektionsschutzgesetz, die durch nicht ausreichend impfpräventable respiratorische Viren – im Folgenden „pandemische Viren“ – verursacht wird. Sie findet auch Anwendung, wenn aufgrund vorliegender Erkenntnisse – insbesondere über eine internationale biologische Gefahrenlage – damit gerechnet werden muss, dass es zu einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kommen kann.
Diese TRBA gilt für den Umgang mit Biostoffen bei Tätigkeiten in Anlagen zur Behandlung beziehungsweise stofflichen oder energetischen Verwertung von Abfällen. Außerdem gilt diese TRBA für Sortieranalysen und manuelles Sortieren von Abfällen außerhalb von Abfallbehandlungsanlagen.
Die DGUV Information 213-106 erklärt detailliert, wie ein solches Explosionsschutzdokument korrekt erstellt werden kann. Sie stellt somit eine praxisorientierte Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere für die betriebliche Sicherheit und Gesundheit verantwortliche Personen dar.
In der DGUV Information 203-094 „Radon – eine Handlungshilfe zu Expositionsmessungen, zur Interpretation von Messergebnissen und zu Strahlenschutzmaßnahmen“ bietet eine Übersicht, über die gesetzliche Grundlage, was Radon ist, wer eine Radonkonzentrationsmessung durchführen muss, wie die Messergebnisse einzuschätzen sind und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
Die DGUV Information enthält wichtige Forschungsergebnisse zur Gestaltung von inklusiven Schulen, die von bundesweiter Relevanz sind und woraus Handlungsempfehlungen für die schulische Praxis der weiterführenden Schulen – aber auch der Grundschulen – abgeleitet werden können.
Die DGUV Information ist zurückgezogen worden.
Die DGUV Information 214-055 „Sonstige Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb“ zurückgezogen worden.
Die DGUV Information 214-054 „Begleiten von Zügen“ ist zurückgezogen worden.
Die DGUV Information 214-053 „Führen von Triebfahrzeugen“ zurückgezogen worden.