Die „12. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – Aufzugsverordnung“ ist neugefasst worden und setzt die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU eins zu eins in nationales Recht um.
Abschnitt 1 der 12. ProdSV enthält die Allgemeinen Vorschriften und beschreibt insbesondere den Anwendungsbereich einschließlich seiner Ausnahmen und weist die erforderlichen Begriffsbestimmungen auf.
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