Mit der DGUV Regel 113-602 „Branche Betonindustrie – Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen“ liegt nun der erste Teil eines umfassenden und gleichzeitig leicht anwendbaren Arbeitsschutzkompendiums für die Betonindustrie vor.

Mit der DGUV Regel 113-602 „Branche Betonindustrie – Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen“ liegt nun der erste Teil eines umfassenden und gleichzeitig leicht anwendbaren Arbeitsschutzkompendiums für die Betonindustrie vor.
Die DGUV Information 201-014 gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Baustellenverordnung, den Arbeitsstättenregeln, den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei den entsprechenden Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
Dieses Dokument legt die grundlegenden Anforderungen an Augen- und Gesichtschutzgeräte fest. Diese Schutzgeräte sind dazu ausgelegt die Augen und das Gesicht vor typischen betrieblichen Gefährdungen, wie zum Beispiel Aufprall von herumfliegenden Teilchen und Bruchstücken, optischer Strahlung, Staub, Spritzern, geschmolzenem Metall, Hitze, Flammen, heißen Teilchen, schädlichen Gasen und Dämpfen, welche eingeatmet werden könnten, zu schützen. Dieses Dokument gilt weiterhin für Produkte, welche für betriebsnahe Anwendungen, zum Beispiel „Do-it-yourself“, aber nicht während der betrieblichen Tätigkeit, verwendet werden.
Diese Richtlinie bietet Werkzeuge und Methoden an, mit denen eine Risikobewertung in Gebäuden nach DIN EN 61508 durchgeführt werden kann und dient als Konkretisierung zur DIN EN 61508.
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In Deutschland sind rund 18 Millionen Beschäftigte an einem Büroarbeitsplätzen tätig, das heißt fast die Hälfte aller Erwerbstätigen arbeiten im Büro und sind damit Bestandteil unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft. Dabei sind Büroarbeitsplätze nicht nur in klassischen Verwaltungsbetrieben wie Banken und Versicherungen anzutreffen, sondern in nahezu allen Branchen unserer Wirtschaft.
Die Richtlinie gilt für alle Räume in Gebäuden, in denen sich bestimmungsgemäß Personen aufhalten.
Zusammenstellung der sich aus Rechtsvorschriften und Regelwerken ergebenden Arbeitsschutzanforderungen sowie bewährte Lösungen und praxisgerechte Lösungsansätze.
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Für Fahrzeuge, die am öffentlichen Verkehr teilnehmen, ergibt sich aus verkehrsrechtlichen Vorschriften die Notwendigkeit für die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer, sich durch Kontrollen vor jeder Arbeitsschicht vom vorschriftsmäßigen Zustand der Fahrzeuge zu überzeugen.
Die Richtlinie dient zur Ermittlung der Zugkräfte und Anhängelasten für Schleppzüge mit ungebremsten Anhängern im innerbetrieblichen Einsatz, wobei als Zugmaschinen Schlepper oder andere kraftbetriebene Flurförderzeuge genutzt werden. Sie gilt nicht für fahrerlose Transportsysteme (FTS).
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Die DGUV Information 209-090 richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit der Herstellung und Bearbeitung von Magnesiumbauteilen betraut sind. Sie beschreibt Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren und gibt Hinweise zur Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
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