Geändert DIN EN 50499:2018-05; VDE 0848-499:2018-05 „Verfahren für die Beurteilung der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber elektromagnetischen Feldern“; Deutsche und Englische Fassung prEN 50499:2017
Diese Norm enthält die Deutsche Fassung des europäischen Norm-Entwurfs prEN 50499:2008 mit Festlegungen für die Beurteilung von Arbeitsplätzen im Hinblick auf die Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz. Er dient der Umsetzung der Europäischen Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU. Er kann von Arbeitgebern für die Risikobewertung und, falls gefordert, für Messungen und/oder Berechnungen der Exposition von Arbeitnehmern benutzt werden.
Auf der Grundlage von spezifischen Arbeitsplatznormen kann bestimmt werden, ob präventive Maßnahmen/Tätigkeiten durchgeführt werden müssen, um die Übereinstimmung mit den Festlegungen der Europäischen Richtlinie herbeizuführen. Die in Frage kommenden Arbeitsplätze werden unterteilt in unkritische Arbeitsplätze, die aufgrund des Vorhandenseins von Geräten mit entsprechend begrenzter Feldabstrahlung keiner weiteren Beurteilung bedürfen, und in solche Arbeitsplätze, für die eine weitere Beurteilung notwendig ist. Eine nicht vollständige Liste von Geräten und Einrichtungen, die keine weitergehende Beurteilung erfordern, ist in der Tabelle 1 und eine nicht vollständige Liste von Geräten und Einrichtungen, die eine weitergehende Beurteilung notwendig machen, ist in der Tabelle 2 enthalten. Die Beurteilungsverfahren werden in dem vorliegenden Norm-Entwurf festgelegt.
Die Beurteilung eines Arbeitsplatzes kann durch Vergleich mit den Auslöseschwellen oder mit den Expositionsgrenzwerten erfolgen, die in der Richtlinie 2013/35/EU spezifiziert sind. Dabei müssen auch Situationen mit gleichzeitiger Exposition gegenüber mehreren Quellen und/oder Feldern mehrerer Frequenzen adressiert werden. Der Arbeitgeber kann hierzu das im Anhang D festgelegte Verfahren der Bestimmung des Gesamtexpositionsquotienten, das einen einfachen konservativen Weg zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Anforderungen zur Verfügung darstellt, verwenden. Der Arbeitgeber kann optional auch andere geeignete Verfahren verwenden. Ferner werden Informationen zur Dokumentation der Risikobeurteilung gegeben, und Informationen zur Zoneneinteilung von Arbeitsplätzen werden im Anhang E gegeben. Hierbei wird eine weitere Zone 2 eingeführt, so dass die bisherige Zone 2 nun als Zone 3 bezeichnet wird.
Im Anhang A werden andere Gesundheits- und Sicherheitsaspekte neben den direkten Wirkungen behandelt (indirekte Wirkungen, Sicherheit von Arbeitnehmern mit aktiven implantierbaren medizinischen Geräten, indirekte Wirkungen auf Geräte und Materialien, Sicherheit von schwangeren Arbeitnehmerinnen). Gegenüber der vorhergehenden Ausgabe der Norm ist vorgesehen, die Festlegungen an die neue Europäische Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU anzupassen. Ferner ist beabsichtigt, den bisherigen Anhang D zu streichen, der allgemeine Informationen für ein Verfahren zur Bewertung der Exposition gegenüber mehreren Quellen und/oder Feldern mehrerer Frequenzen enthielt, so dass nur das Verfahren der Bestimmung des Gesamtexpositionsquotienten im neuen Anhang D beschrieben wird. Schließlich ist vorgesehen, den Anhang F zu streichen, der Informationen zur Exposition von Personen an Arbeitsplätzen, an denen Wechselstrom-Versorgungsleitungen vorhanden sind, enthielt. Entsprechende Festlegungen werden inzwischen durch die Europäische Norm EN 50647 bereitgestellt, deren Deutsche Fassung als DIN EN 50647 (VDE 0848-647) veröffentlicht wird. Zuständig ist das DKE/K 764 „Sicherheit in elektromagnetischen Feldern“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
Gegenüber DIN EN 50499 (VDE 0848-499):2009-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Aktualisierung der Bezugnahme auf die Neuausgabe der Europäischen Arbeitsschutz-Richtlinie (Richtlinie 2013/35/EU) im Anwendungsbereich (Abschnitt 1) und an allen anderen entsprechenden Stellen der Norm;
- Aktualisierung der normativen Verweisungen im Abschnitt 2;
- Hinzufügung der Begriffsdefinitionen 3.1.1 und 3.1.2 sowie 3.5.1 und 3.5.2 im Abschnitt 3;
- Änderung des Flussdiagramms in Bild 1 in 4.2;
- Hinzufügung einer Festlegung in 4.2 für den Fall, dass Ausnahmen nach Artikel 10 der Richtlinie 2013/35/EU anwendbar sind;
- Kürzung und allgemeinere Darstellung der Festlegungen im drittletzten Absatz von 4.2;
- Hinzufügung von Festlegungen zur Behandlung der Unsicherheit in 4.4;
- Aktualisierung der Verweisung auf die EN 50371 in eine Verweisung auf die EN 50663 in Abschnitt 5;
- In Abschnitt 5 Ersatz von Bemerkungen in Zeile T.1.19 der Tabelle 1 durch eine Verweisung auf die EN 50647;
- in Abschnitt 6 Ersatz der Bemerkung in Zeile T.2.16 der Tabelle 2 durch eine Verweisung auf die EN 50647;
- Hinzufügung von Festlegungen in Abschnitt 8 zur stärkeren Differenzierung der einzelnen Fälle;
- Hinzufügung von Festlegungen in Abschnitt 9 zur stärkeren Differenzierung der einzelnen Fälle;
- Streichung des Hinweises „falls solche nicht vorhanden sind, sollte auf nationale Normen oder akzeptierte beste Praxis Bezug genommen werden“ in A.4 und Hinzufügung einer Verweisung auf die Reihe EN 50527 sowie eines Hinweises auf die Tabelle B4 der Richtlinie 2013/35/EU;
- Hinzufügung eines Hinweises auf die Tabelle B4 der Richtlinie 2013/35/EU in A.5;
- In C.1 Ergänzung von Jahresangaben bei den in der Tabelle C.1 aufgeführten Normen und Aktualisierung der Liste der genannten Normen;
- Streichung von Anhang D und Änderung der Nummer des nachfolgenden Anhangs von E in D;
- Streichung der Gleichungen für den Expositionsquotient für die Stromdichte in D.2.2.2 (vorher E.2.2.2);
- Streichung von Anhang F und Änderung der Nummer des nachfolgenden Anhangs von G in E;
- Einführung einer neuen Zone 2 in E.2 (vorher G.2) und Änderung der Nummer der bisherigen Zone 2 in Zone 3; dadurch bedingt wurde auch das Bild E.2 erweitert;
- Anpassung der Literaturhinweise.
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