Diese Broschüre soll Ihnen kurze, praxisnahe und verständliche Antworten auf Fragen geben, die im Zusammenhang mit Schweißarbeiten und den entstehenden Schweißrauchen häufig gestellt werden.

Diese Broschüre soll Ihnen kurze, praxisnahe und verständliche Antworten auf Fragen geben, die im Zusammenhang mit Schweißarbeiten und den entstehenden Schweißrauchen häufig gestellt werden.
Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung. Verfahrens- und stoffspezifisches Kriterium (VSK) nach der TRGS 420
Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ wurde vom Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV überarbeitet. Mit der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ erscheint erstmals eine spezielle Vorschrift für den ehrenamtlichen Feuerwehrbereich (Freiwillige Feuerwehr). Die Vorschrift ersetzt die Unfallvershütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist.
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen und zur Aufhebung der Feuerzeugverordnung beschlossen.
Die Branchenregel Schiffbau hilft staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen speziell im Bereich des Schiffbaus konkret anzuwenden. Sie enthält ebenso zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Betrieb und unterstützt damit die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Beurteilung der Gefährdungen sowie bei der Entwicklung vom Maßnahmen, welche diese Gefährdungen minimieren.
Diese Norm enthält Anforderungen an ein ergänzend zur Sicherheitsbeleuchtung installiertes elektrisch betriebenes optisches Sicherheitsleitsystem in Bezug auf Kennzeichnung, Markierung und Ausleuchtung von Fluchtwegen in Arbeitsstätten oder in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen.
Diese Vornorm legt die Mindestanforderungen bei der Errichtung von elektrischen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen an Arbeitsplätzen und baulichen Anlagen für Menschenansammlungen je nach Art und Nutzung fest und gibt Hinweise zum Betrieb.
Dieses Dokument legt Prüfverfahren zur Ermittlung des Widerstands von Schuhwerk gegen Schnitte durch handgeführte Kettensägen fest. Dieses Dokument gilt nur für Schuhwerk mit integriertem Schutz. Prüfverfahren für andere Arten von Fuß- und Beinschutz (zum Beispiel Gamaschen) gegen Schnitte durch handgeführte Kettensägen werden in anderen Teilen der Normenreihe ISO 11393 geregelt.
Dieses Dokument legt den Prüfstand zur Ermittlung des Schnittwiderstands von Schutzkleidung, Schuhwerk und Handschuhen gegen Schnitte durch handgeführte Kettensägen fest. Das Kalibrierverfahren wird ebenfalls beschrieben. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-05-05 AA „Schutzkleidung gegen mechanische Einwirkung“ im DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).