In vielen Fällen sind Schutzeinrichtungen bereits ab Werk so gestaltet, dass der Betrieb der Maschine beeinträchtigt wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Sicht in den Arbeitsraum beeinträchtigt wird (z. B. durch ein zu kleines Sichtfenster), der mögliche Arbeitstakt nicht erreicht wird oder Tätigkeiten ohne Manipulation überhaupt nicht möglich sind (z. B. beim Einrichten oder bei der Fehlersuche und -beseitigung).