DIN EN 352-2 legt Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen für Gehörschutzstöpseln fest.

DIN EN 352-2 legt Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen für Gehörschutzstöpseln fest.
DIN EN 352-2 legt Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen für Gehörschutzstöpseln fest. Im Besonderen legt sie die durch die Gehörschutzstöpsel geleistete Schalldämmung fest, gemessen nach DIN EN ISO 4869-1.
DIN EN 352-1 legt Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen für Kapselgehörschützer fest. Im Besonderen legt sie die durch die Kapselgehörschützer geleistete Schalldämmung fest, gemessen nach DIN EN ISO 4869-1.
Dieses Dokument legt zusätzliche Material-, Design- Leistungs- und Kennzeichnungsanforderungen für Schutzgeräte aus Gewebe, die dazu ausgelegt sind die Augen und Gesichter der Personen vor mechanischen Gefährdungen wie herumfliegenden Teilchen und Bruchstücken zu schützen.
Dieses Dokument legt zusätzliche Material-, Design-, Leistungs- und Kennzeichnungsanforderungen an Augen- und Gesichtsschutzgeräte fest, die dazu ausgelegt sind die Augen und Gesichter der Personen während der betrieblichen Anwendung vor Gefährdungen durch das Schweißen oder durch verwandte Verfahren, wie zum Beispiel optische Strahlung, Aufprall von herumfliegenden Teilchen und Bruchstücken, Splitter und heißen Teilchen, zu schützen.
Dieses Dokument legt die grundlegenden Anforderungen an Augen- und Gesichtschutzgeräte fest. Diese Schutzgeräte sind dazu ausgelegt die Augen und das Gesicht vor typischen betrieblichen Gefährdungen, wie zum Beispiel Aufprall von herumfliegenden Teilchen und Bruchstücken, optischer Strahlung, Staub, Spritzern, geschmolzenem Metall, Hitze, Flammen, heißen Teilchen, schädlichen Gasen und Dämpfen, welche eingeatmet werden könnten, zu schützen. Dieses Dokument gilt weiterhin für Produkte, welche für betriebsnahe Anwendungen, zum Beispiel „Do-it-yourself“, aber nicht während der betrieblichen Tätigkeit, verwendet werden.
Diese Richtlinie bietet Werkzeuge und Methoden an, mit denen eine Risikobewertung in Gebäuden nach DIN EN 61508 durchgeführt werden kann und dient als Konkretisierung zur DIN EN 61508.
Detailliertere Informationen finden Sie hier
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Die Richtlinie gilt für alle Räume in Gebäuden, in denen sich bestimmungsgemäß Personen aufhalten.
Die Richtlinie dient zur Ermittlung der Zugkräfte und Anhängelasten für Schleppzüge mit ungebremsten Anhängern im innerbetrieblichen Einsatz, wobei als Zugmaschinen Schlepper oder andere kraftbetriebene Flurförderzeuge genutzt werden. Sie gilt nicht für fahrerlose Transportsysteme (FTS).
Detailliertere Informationen finden Sie hier
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Nach Vorgabe der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1 müssen vom Unternehmer/Betreiber Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Anhand der daraus resultierenden Betriebsanweisungen sind Fahrer für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge im innerbetrieblichen Werksverkehr bestimmungs- und ordnungsgemäß zu unterweisen.