Dieser Teil des Norm-Entwurfs behandelt Kapselgehörschützer, deren passive akustische Leistung durch eine Kommunikationseinrichtung oder -schaltung ergänzt wird. Er legt zusätzliche, für die Kommunikationseinrichtung geltende Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Eigenschaften, Kennzeichnung und Benutzerinformationen fest und nennt entsprechende Prüfverfahren.
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