Dieser Norm-Entwurf gilt für Sicherheitsfragen, die mit der Unterbringung, der Schaltungsanordnung und dem Betrieb von verschlossenen Sekundär-Bleibatterien in tragbaren Geräten zusammenhängen. Es werden Anforderungen festgelegt, die die Hersteller von Geräten und Sekundär-Batterien verpflichten, dem fehlerhaften Gebrauch von Batterien beim Betrieb vorzubeugen, Schutzmaßnahmen vorzusehen, die verhindern, dass im Falle eines Batterieversagens Personen verletzt werden, und dem Anwender ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen. Zuständig ist das DKE/K 371 „Akkumulatoren“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.