Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist zwingend an EU-Recht anzupassen. Die Änderungen sollen im Rahmen einer Artikelverordnung erfolgen. Der Entwurf wurde den Ländern und beteiligten Kreisen zur Anhörung übersandt. Die Stellungnahmefrist endete am 27. Juni 2016.
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