Die TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ ist geändert worden.
Die TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ ist geändert worden.
Grundlage für diese TRGS sowie für die Erstellung und Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind Artikel 31 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)1 in Verbindung mit § 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sowie die „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ der Europäischen Chemikalienagentur2.
Die TRGS 410 ist geändert worden.
Die TRGS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen ist umfangreich geändert worden.
Die TRGS 1201 Teil 3 Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU ist umfangreich geändert worden.
Die TRGS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist umfangreich geändert worden.
Die TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ist geändert worden.
Die TRGS Biologische Grenzwerte (BGW) ist geändert worden.
Die TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte ist geändert worden.
Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist geändert und ergänzt worden.