Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Neu TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Tätigkeiten mit Hautkontakt gegenüber Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen.

Ausgabe: Oktober 2022
GMBl 2022, S. 895-926 [Nr. 40] (vom 18.11.2022)

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Geändert TRGS 553 Holzstaub

Diese TRGS gilt für alle Tätigkeiten bei der Be- und Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen, soweit dabei Holzstaub entsteht, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben (z. B. Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen, Wechseln von Filterelementen, Einfahren in Silos). Belastete Althölzer,

Geändert TRGS 505 Blei

Die TRGS 505 „Blei ist geändert worden.

Geändert TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

In der TRGS 509 sind die Anhänge 1 bis 4 geändert worden.

Geändert TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert worden.

Geändert TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist geändert worden.

Geändert TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

Die TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ ist geändert worden.

Geändert TRGS 220 Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern

Grundlage für diese TRGS sowie für die Erstellung und Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind Artikel 31 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)1 in Verbindung mit § 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sowie die „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ der Europäischen Chemikalienagentur2.

Geändert TRGS 410 Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B

Die TRGS 410 ist geändert worden.

Geändert TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen

Die TRGS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen ist umfangreich geändert worden.

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