Die TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte ist geändert und ergänzt worden. In Nummer 2.4.1 Absatz 2 Satz 1 wurde die Passage „für ultrafeine Stäube 4 sowie“ einschließlich Fußnote 4 gestrichen. Die Nummerierung der folgenden Fußnoten wird entsprechend angepasst. In Nummer 3 „Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte“ und in Nummer 4 „Verzeichnis der CAS-Nummern“ wurden einige Einträge geändert und ergänzt.
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