Die Technische Regel wurde geändert und ergänzt. Neu aufgenommen wurde, dass sie nicht mehr gilt für die Bereiche konventioneller Tunnelbau und geschlossene Arbeitsbereiche Bau bis 31. Oktober 2017, sowie für den Bereich Bergbau bis 31. Oktober 2021. Ergänzt wurde außerdem die Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte.
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