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Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Geändert TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen

Die TRBS 1203 ist großflächig überarbeitet worden.

Geändert TRBS 1123 Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV

Die TRBS 1123 „Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit“ ist geändert worden.

Geändert TRBS 1115 Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen

Die TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ ist berichtigt worden.

Neu TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe und Gemische(im Folgenden als Gefahrstoff bezeichnet), die gefährliche explosionsfähige Gemische bilden können.

Geändert TRBS 1123 Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV

Die TRBS1123 »Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen –Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß §15 Absatz1 BetrSichV“ ist berichtigt worden.

Geändert DGUV Information 208-043 Sicherheit von Regalen

Die DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ verweist auf rechtliche Grundlagen und Anforderungen aus der DIN EN 15 635.

Geändert TRBS 1201 Teil 2 Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck

Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 ist geändert worden. Die Nummer 6.4 wird gestrichen und erhält den Wortlaut „6.4 (weggefallen)“.

Geändert TRBS 2111 Teil 1 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln

Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1211 ist geändert worden. Im Anhang„Empfehlungen gemäß §21 Absatz6 Nummer2 der Betriebssicherheitsverord-nung (BetrSichV) –Beispiele für Maßnahmen gegen die Gefährdung von Beschäftigten auf Baustellen durch Rückwärtsfahren mit eingeschränkter Sicht“ wird in Nummer3 Absatz3 Satz2 geändert.

Geändert TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

An der TRGS 519 sind vielfältige Änderungen vorgenommen worden.

Neu TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit konkretisiert die Anforderungen an die Befähigung einer zur Prüfung befähigten Person entsprechend § 2 Absatz 6 BetrSichV.

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