Geändert TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen | Regel-Recht aktuell Geändert TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Geändert TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Die TRBS 1201 Teil 1 ist geändert worden. Geändert wurden:

Der Anhang 3 „Zusätzliche Prüfungen bei erlaubnisbedürftigen Anlagen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummern 3 bis 7 BetrSichV“ wird wie folgt geändert:

  • Die bisherige Abschnittsnummerierung „3.3.2.2“ wird zu Abschnittsnummerierung „3.3.1.2“.
  • Die bisherige Abschnittsnummerierung „3.3.2.3“ wird zu Abschnittsnummerierung „3.3.1.3“.
  • Die bisherige Abschnittsnummerierung „3.3.3“ wird zu Abschnittsnummerierung „3.3.2“.

Detailliertere Informationen finden Sie hier