Im August und Dezember 2021 (GMBl 2021, S. 1036 und 1364) wurden formale Änderungen zur Anpassung an das 2020 geänderte Sozialgesetzbuch SGB IX vorgenommen. Dies betrifft insbes. die Neufassung der Begriffe „Behinderung“ und „barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte“.