Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ist an zahlreichen Stellen geändert.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge ist an zahlreichen Stellen geändert.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 Verkehrswege ist an zahlreichen Stellen geändert.
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 474).
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 473).
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommenÂ
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in der nachfolgenden Fassung enthält den aktuellen Stand der Technik zu Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Maßnahmen gegen Brände einhält.