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Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Geändert ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ist an zahlreichen Stellen geändert.

Geändert ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge ist an zahlreichen Stellen geändert.

Geändert ASR A1.8 Verkehrswege

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 Verkehrswege ist an zahlreichen Stellen geändert.

Geändert ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Im August und Dezember 2021 (GMBl 2021, S. 1036 und 1364) wurden formale Änderungen zur Anpassung an das 2020 geänderte Sozialgesetzbuch SGB IX vorgenommen. Dies betrifft insbes. die Neufassung der Begriffe „Behinderung“ und „barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte“.

Geändert ASR A3.5 Raumtemperatur

Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 474).

Geändert ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen

Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 473).

Geändert ASR A1.7 Türen und Tore

Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen

Geändert ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände

Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen 

Geändert ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Im Mai 2018 wurden der Anhang A1.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ und der Anhang A4.3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ eingefügt.

Geändert ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in der nachfolgenden Fassung enthält den aktuellen Stand der Technik zu Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Maßnahmen gegen Brände einhält.

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