Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 474).
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 474).
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 473).
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in der nachfolgenden Fassung enthält den aktuellen Stand der Technik zu Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Maßnahmen gegen Brände einhält.
Diese Technische Regel für Arbeitsstätten Diese ASR konkretisiert die in § 3a Absatz 1 und Punkt 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung genannten Anforderungen an die Reduzierung der Schalldruckpegel in Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen.
Die TRGS 220 „Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern” ist geändert und ergänzt worden.
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 475).
Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 474).