Mit der 8. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen wird insbesondere die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) geändert, daneben werden redaktionelle Änderungen in der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (GGAV) vorgenommen. Die Gefahrgutverordnung See ist die nationale Vorschrift für den Gefahrguttransport mit Seeschiffen.
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