Das Saarland hat eine neue Verordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren (WFwVO) erlassen. Dies wurde aufgrund § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29.
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