Die Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter – 6. ProdSV) ist neugefasst worden. Die neugefasste 6. ProdSV setzt die EU-Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter eins zu eins in nationales Recht um.
Abschnitt 1 der 6. ProdSV enthält die Allgemeinen Vorschriften.
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