Die Verwendung von Glas in lichtdurchlässigen Wänden, Türen, Fenstern und sonstigen Bauteilen hat eine lange Tradition. Glas in der Architektur kann schön und zweckmäßig, aber auch gefährlich sein.

Die Verwendung von Glas in lichtdurchlässigen Wänden, Türen, Fenstern und sonstigen Bauteilen hat eine lange Tradition. Glas in der Architektur kann schön und zweckmäßig, aber auch gefährlich sein.
Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ wurde vom Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV überarbeitet. Die Inkraftsetzung dieser Muster-Unfallverhütungsvorschrift der DGUV bedarf der Beschlussfassung durch die einzelnen Unfallversicherungsträger und der Genehmigung der jeweils zuständigen Landesbehörde.
Der Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung“ der TROS Laserstrahlung beschreibt die Vorgehensweise zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV). Sie konkretisiert die Vorgaben der OStrV innerhalb des durch §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgegebenen Rahmens.
Diese Normenreihe ist innerhalb des Rahmens der IEC 61508 als Sicherheitsgrundnorm für funktionale Sicherheit auf die Prozessindustrie und deren sicherheitstechnische Systeme zugeschnitten. Sie fordert die Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse, um daraus die Spezifikation sicherheitstechnischer Systeme ableiten zu können.
Diese Technische Regel mit ihren Teilen (Allgemeines, Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung, Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung sowie Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung) dient dem Schutz der Beschäftigten vor direkten Gefährdungen der Augen und der Haut durch Laserstrahlung am Arbeitsplatz und behandelt auch den Schutz vor Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen (z. B. vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefahr).
Diese Norm ist innerhalb des Rahmens der IEC 61508 als Sicherheitsgrundnorm für funktionale Sicherheit auf die Prozessindustrie und deren sicherheitstechnische Systeme zugeschnitten. Sie fordert die Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse, um daraus die Spezifikation sicherheitstechnischer Systeme ableiten zu können.
Dieses Dokument gilt für die folgenden Gruppen von Maschinen, Hilfseinrichtungen und Kombinationen daraus: – Palettierer; – Depalettierer; Hilfseinrichtungen, die in Palettierer und Depalettierer integriert oder mit deren Arbeitsprozess verbunden sind; – Fördersysteme, die Bestandteil von Palettierern oder Depalettierern sind. Die einzelnen Maschinen sind in 3.2 beschrieben. Hilfseinrichtung ist in 3.3 beschrieben. Für alle Verpackungsmaschinen im Anwendungsbereich dieses Dokuments gilt auch EN 415-10. EN 415-4 beschreibt die zusätzlichen oder spezifischen Gefahren für Palettierer und Depalettierer. Die Anforderungen dieses Dokuments haben Vorrang vor den Anforderungen in EN 415-10.
Diese TRGS gilt für die Erstellung „Verfahrens- und stoffspezifischer Kriterien“ (VSK) nach festgelegten Kriterien und beschreibt, wie VSK durch den Arbeitgeber anzuwenden sind. Die Anlage zur TRGS 420 ist neu gefasst worden.
Der Teil 3 „Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung“ der TROS Laserstrahlung beschreibt das Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie es in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) gefordert wird. Die Dokumentation der anzuwendenden Schutzmaßnahmen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung“ der TROS Laserstrahlung).
Die TROS Laserstrahlung, Teil 2 „Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung“ beschreibt das Vorgehen bei der Planung, der Beauftragung, der Durchführung und Auswertung von Messungen und Berechnungen zur Exposition am Arbeitsplatz nach dem Stand der Technik und den Vergleich der Messergebnisse mit den Expositionsgrenzwerten.