Gesetze, Verordnungen, Regeln

Geändert TRGS 559 Quarzhaltiger Staub

Die TRGS 559 gilt zum Schutz von Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten, bei denen quarz- und cristobalithaltiger Staub (im Folgenden quarzhaltiger Staub genannt) auftreten kann. Das Mineral Quarz ist ubiquitär (allgegenwärtig) vorhanden, sodass davon auszugehen ist, dass viele Stäube quarzhaltig sein können.

Geändert TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten

Die TRGS 528 wurde vollständig überarbeitet.

Geändert TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe

Die TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ ist geändert worden.

Geändert TRGS 903 „Biologische Grenzwerte (BGW)“

Die TRGS „Biologische Grenzwerte (BGW)“ ist geändert worden. In Abschnitt 3 „Liste der biologischen Grenzwerte“ wurden einige Einträge geändert oder ergänzt.

Geändert TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte

Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist geändert worden.

Geändert TRGS 420 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition

Die TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition“ ist geändert worden.

Geändert TRGS 527 Tätigkeiten mit Nanomaterialien

Diese TRGS enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten mit Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, die aus Nanomaterialien bestehen oderenthalten.

Neu TRGS 527 „Tätigkeiten mit Nanomaterialien“

(1)  Diese TRGS enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten mit Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, die aus Nanomaterialien bestehen oderenthalten. Nanomaterialien im Sinne dieser TRGS umfassen sowohl unter REACH registrierte als auch nicht registrierte Nanoformen von Stoffen entsprechend Anhang VI der Verordnung (EG) Nr.

Geändert und vorab bereitgestellt DIN EN IEC 60079-15:2020-03; VDE 0170-16:2020-03 VDE 0170-16:2020-03 Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 15: Geräteschutz durch Zündschutzart „n“ (IEC 60079-15:2017); Deutsche Fassung EN IEC 60079-15:2019

Dieser Teil der DIN EN 60079 (VDE 0170)-Reihe legt Anforderungen an Bauart, Prüfung und Kennzeichnung von elektrischen Geräten der Gruppe II in der Zündschutzart „n“ zur Verwendung in Bereichen mit gasexplosionsfähiger Atmosphäre fest. Er befasst sich in der überarbeiteten Fassung nur noch mit den Themen „Schwadensicherheit“

Geändert TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“

Die TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ ist berichtigt worden.

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