Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1211 ist geändert worden. Im Anhang„Empfehlungen gemäß §21 Absatz6 Nummer2 der Betriebssicherheitsverord-nung (BetrSichV) –Beispiele für Maßnahmen gegen die Gefährdung von Beschäftigten auf Baustellen durch Rückwärtsfahren mit eingeschränkter Sicht“ wird in Nummer3 Absatz3 Satz2 geändert.